Innerhalb und außerhalb der Konzentrationslager wird biblische Literatur vervielfältigt und verbreitet.
Ende der Verfolgung durch das NS-Regime, Wiedererlangung der Religionsfreiheit und Reorganisation der Versammlungen (Gemeinden).
Das Grundgesetz verbürgt die Glaubens- und Gewissensfreiheit, wobei das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Artikel 4 Absatz 3 auch im Rückblick auf die über 250 Zeugen Jehovas, die das Reichskriegsgericht hinrichten ließ, entstand.
Die DDR verfügt ein Verbot der Tätigkeit (1990 aufgehoben). Das Oberste Gericht verurteilt in einem Schauprozess neun Zeugen Jehovas zu langjährigen Zuchthausstrafen, worauf Repressalien und Haft für zahllose ostdeutsche Zeugen Jehovas folgen.
Nach den physischen Repressionen der 1950er Jahre tritt im DDR-Strafvollzug das „Erziehungsprinzip“ stärker hervor, und auch außerhalb der Haftanstalten versuchen Staatsorgane, mit Mitteln der „Zersetzung“ und Falschinformation Jehovas Zeugen zu schaden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die „Doppelbestrafung“ von Zeugen Jehovas, die anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind und den zivilen Ersatzdienst aus Gewissensgründen ablehnen, für unzulässig.
Über 150.000 Kongressdelegierte aus 78 Ländern – eine Rekordzahl – sind in Nürnberg versammelt.
Es gibt über 100.000 Zeugen Jehovas in der Bundesrepublik und West-Berlin.
Selters (Taunus) wird, nach Wiesbaden, der neue Sitz der Wachtturm-Gesellschaft in Deutschland.
Die „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in der DDR“ erhält die staatliche Anerkennung.
Weltpremiere der Videodokumentation „Standhaft trotz Verfolgung – Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime“ in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens der Jehovas Zeugen um die Erlangung der Körperschaftsrechte gibt das Bundesverfassungsgericht der Religionsgemeinschaft recht und stellt fest, dass eine über die Rechtstreue hinausgehende Loyalität dem Staat gegenüber nicht gefordert werden darf.
Weltweit beteiligen sich nahezu 6,5 Millionen Jehovas Zeugen in über 235 Ländern und Inselgebieten am Evangelisierungswerk.
Die NS-Opfergruppe der Jehovas Zeugen findet häufiger Berücksichtigung, so z. B. in der im November eröffneten Dauerausstellung „Medizin und Verbrechen“ in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen bei Berlin.
Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2006 wird das Urteil des OVG Berlin rechtskräftig. Jehovas Zeugen sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzuerkennen.
Die meisten Bundesländer haben antragsgemäß die Zweitverleihung der Körperschaftsrechte vorgenommen.
Mittels Rechtsverordnung, die am 27. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurden nun auch im letzten verbleibenden Bundesland, Nordrhein-Westfalen, die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Mit diesem Schlusspunkt enden die über 26 Jahre dauernden Anstrengungen von Jehovas Zeugen zur Erlangung der Körperschaftsrechte.