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Jehovas Zeugen sind seit weit über hundert Jahren in Deutschland vertreten.

Als christliche Religionsgemeinschaft haben wir in dieser Zeit dazu beigetragen, christliche, biblische Werte zu fördern und sie bekannt zu machen. Dabei haben wir in den Zeiten der nationalsozialistischen Diktatur und unter dem DDR-Regime zum Teil schwere Unterdrückung und Verfolgung ertragen.

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten waren wir bestrebt, die Rechtskörperschaften der Religionsgemeinschaft in das öffentliche Recht überzuführen.

Dies führte zu einem mehr als 15 Jahre andauernden Verfahren, das 2006 in der Erstverleihung der Körperschaftsrechte in Berlin resultierte.

Nach 11 weiteren Jahren wurde uns am 27. Januar 2017 auch im letzten Bundesland die Körperschaftsrechte verliehen. Damit kam das gesamte Verfahren für Jehovas Zeugen zu einem erfreulichen Abschluss. Seit diesem Zeitpunkt sind wir in ganz Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und als Religionsgemeinschaft anerkannt.

In 26 Jahren Körperschaftsverfahren wurde immer wieder festgestellt, dass an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft keine Zweifel bestehen. Auch die dabei aufgeworfenen Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. Mehr Details zu Erst– und Zweitverleihung, sowie eine chronologische Kurzzusammenfassung unserer Geschichte in Deutschland, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.