Pressestimmen zum Urteil des OVG (Berlin) vom 24.03.2005 und zum Beschluss des BVerwG vom 01.02.2006
„Mit der ihnen eigenen Hartnäckigkeit haben die Zeugen Jehovas nun in einem 15 Jahre dauernden Rechtsstreit durchgesetzt, daß auch sie von den Behörden als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und entsprechend behandelt werden müssen. Ein mögliches Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung einer Revision wird daran kaum noch etwas ändern, nachdem das Berliner Oberverwaltungsgericht ,keine greifbaren objektiven Anhaltspunkte‘ dafür gefunden hatte, daß sich die Zeugen Jehovas nicht rechtstreu verhielten.“
(FAZ, 26.3.2005)
„Alle gegen sie erhobenen Vorwürfe, so das Gericht, hätten sich als nicht substantiiert erwiesen. ,Im Ergebnis könne sich der Beklagte (das Land Berlin) daher nur auf sogenannte Aussteigerberichte, Berichte von Sekteninitiativen … stützen.‘ Familiengerichte, Ärzte, Psychologen und wissenschaftliche Untersuchungen hätten jedoch deren Sicht der Dinge nicht bestätigt. Das ,Aussteiger ihren Erfahrungen mit der Gemeinschaft … im Nachhinein positive Aspekte abgewinnen könnten, sei kaum anzunehmen‘. Diese Einschätzung des Gerichts steht in diametralem Gegensatz zur Tätigkeit der amtskirchlichen Sektenbeauftragten, die ihr negatives Urteil über die religiöse Konkurrenz nicht nur auf diese ,Aussteigerberichte‘ gründen, sondern auch mit den Ausgetretenen und den Antisektenorganisationen aufs engste zusammenarbeiten. So mancher von den Landeskirchen bezahlte Pfarrer ist bei ,Sekteninfos‘ und anderen Organisationen beratend tätig. Die über das Urteil empörten Kirchenoberen müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie wohl reagieren würden, wenn die Vorwürfe entlaufener Priester und kirchenkritischer Atheistenverbände vor ordentlichen Gerichten für bare Münze genommen würden.“
(Die Welt, 26.03.2005)
„In mühevollen Prozessen, die die Gerichtsinstanzen mehrfach beschäftigt haben, erstritten sich die Zeugen Jehovas den gleichen Rechtsstatus, den auch die Behördenkirchen besitzen. Sie sind in Berlin jetzt auch eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die heftigen Vorwürfe gegen die Religionsgemeinschaft haben einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten können.“
(Welt am Sonntag, 19.03.2006)
„Der mehr als zwölfjährige Rechtsstreit um die Anerkennung der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas in Berlin ist endgültig beendet. … Nach dem nun bestätigten Berliner Urteil gibt es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu verhalte. Auch die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts seien durch die Zeugen Jehovas nicht gefährdet.“
(Die Welt, 10.02.2006)
„Der mehr als zwölfjährige Rechtsstreit um die Anerkennung der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas in Berlin ist endgültig beendet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Beschwerde des Landes Berlin gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Damit ist das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig, nach dem die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden müssen. Die Religionsgemeinschaft hat damit erstmals in einem Bundesland diesen Status erstritten (BVerG 7 B 80.05 – Beschluss vom 1. Februar 2006).“
(Berliner Morgenpost, 10.02.2006)