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Mit der Verleihungsurkunde des Landes Berlin vom 13. Juni 2006 wurde uns der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Dem ging ein seit 1990 dauernder Rechtsstreit durch alle Instanzen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht voraus. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Auf den folgenden Seiten können Sie die Rechtssammlung der von uns erlassenen Rechtsvorschriften einsehen, sowie alle bislang veröffentlichten Amtsblätter.