Eine Sprache auswählen

Zwanzig Jahre Körperschaftsstatus
Jehovas Zeugen blicken auf einen wichtigen Meilenstein für die Religionsfreiheit in Deutschland zurück

Am 13. Juni 2006 wurde Jehovas Zeugen in Deutschland vom Berliner Senat der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Dieser Status ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit und soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaften unterstützen.

Jehovas Zeugen sind seit über 130 Jahren in Deutschland aktiv. Während der NS-Zeit und später in der ehemaligen DDR wurden Jehovas Zeugen schwer verfolgt. Insgesamt wurden 282 Jehovas Zeugen unter dem Nazi-Regime wegen ihrer Gewissensentscheidung, den Militärdienst zu verweigern, hingerichtet.

Nachdem Berlin den Körperschaftsstatus verliehen hatte, folgte bis 2017 die Anerkennung in allen übrigen Bundesländern. Dadurch können Jehovas Zeugen weiterhin durch Bildungs- und humanitäre Initiativen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten.

Weltweit leben mehr als 9,2 Millionen aktive Zeugen Jehovas in 241 Ländern und Gebieten. Weitere Informationen auf jw.org.