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Oberlandesgericht Köln:
Klarer Standpunkt zum rechtmäßigen Eigentum am einzigartigen Annemarie-Kusserow-Archiv

Köln, 1. Oktober 2026 – Jehovas Zeugen begrüßen die klare Haltung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln. Bei der Anhörung schloss sich das Gericht der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) an, der den Fall im Juni nach Köln zurückverwiesen hatte. Nach Ansicht des Gerichts kann sich das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden nicht darauf berufen, das Archiv in gutem Glauben erworben zu haben. Annemarie Kusserow war alleinige Eigentümerin des Archivs, und Jehovas Zeugen sind ihre rechtmäßigen Erben.

Das Gericht regte die Parteien an, den von Jehovas Zeugen während der Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof vorgelegten Vergleichsvorschlag weiterzuverfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird das Gericht sein Urteil am 19. November 2026 verkünden.

Zeugen Jehovas auf der ganzen Welt verfolgen diesen Fall mit großem Interesse. Sie hoffen, dass das Ergebnis Annemarie Kusserows letzte Wünsche respektiert und die Rückgabe ihres Archivs an die Religionsgemeinschaft ermöglicht. Das Archiv ist ein eindrucksvolles Zeugnis sowohl der Verfolgung der Zeugen Jehovas unter dem Nationalsozialismus als auch der Kraft des Glaubens angesichts extremen Drucks. Nach der Rückgabe kann es bewahrt, ausgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.