Stellungnahme
Unseriöse und diskriminierende Berichterstattung über Jehovas Zeugen
Berlin, 13.06.2022 – Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat in einer bereits rechtskräftig gewordenen Entscheidung die Grundrechtsträgereigenschaft von korporierten Religionsgemeinschaften bestätigt. Das Gericht befand, dass eine Religionsgemeinschaft auch nach Verleihung der Körperschaftsrechte Grundrechtsträgerin bleibt. „Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Status sind daher in gleichem Umfang grundrechtsfähig wie Religionsgemeinschaften privat-rechtlicher Rechtsform“, führt das Gericht aus. Daraus folge ein „sozialer Geltungsanspruch“, der das Recht auf Unterlassung diffamierender und entstellender, insbesondere unwahrer Berichterstattung umfasst.
Jehovas Zeugen hatten gegen eine unseriöse und diskriminierende Berichtserstattung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt geklagt. Im Laufe des Verfahrens wurde klar, dass sich der betreffende Sender auf irreführende Informationen von verbitterten ehemaligen Gemeindemitgliedern verlassen hatte. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Rundfunkanstalt den Bericht einer australischen Untersuchungskommission über Jehovas Zeugen verfälscht wiedergegeben hatte.
Rechtsanwalt Armin Pikl, der die Religionsgemeinschaft in dem Verfahren vertreten hatte, äußert Kritik an den Rundfunkanstalten: „Wie kann es sein, dass sich gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Sendeanstalten so von Aussteigergruppierungen vereinnahmen lassen! Die Leichtfertigkeit und Leichtgläubigkeit, die seitens gewisser Sendeanstalten den Informanten aus Aussteigergruppierungen entgegengebracht wird, wird dem Anspruch auf objektive Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gerecht.“ Sowohl nationale als auch internationale Gerichte sowie international anerkannte Akademiker haben wiederholt klargestellt, dass objektive Erkenntnisse für die Beurteilung einer Religionsgemeinschaft durch die Aussage von Personen, die die Religionsgemeinschaft im Unfrieden verlassen haben, nicht gewonnen werden können.
Alexander Scholz, Sprecher von Jehovas Zeugen, sprach von gezielt ehrenschutzverletzenden Berichten gegen eine religiöse Minderheit: „Solch sensationsheischende Berichterstattungen führen zu Ausgrenzung und Diskriminierung der 220 000 Zeugen Jehovas in Deutschland. Wann immer eine Redaktion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Versuchung erliegt, sich auf Aussteigergruppierungen als Informanten zu verlassen, wird sie dem ihr gestellten Auftrag nicht erfüllen können, einen Beitrag zu einer seriös informierten und freien Gesellschaft zu liefern.“