EZW muss Falschaussagen über Jehovas Zeugen zurücknehmen
Gerichtlich getroffene Vergleiche verpflichten Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), Falschaussagen über die Religionsgemeinschaft aus ihrem Informationsmaterial zu entfernen.
Berlin, 31.10.2022 – Nach zwei gerichtlich getroffenen Vergleichen zwischen Jehovas Zeugen in Deutschland und der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) muss diese nun relevante Falschaussagen über Jehovas Zeugen aus ihrem Informationsmaterial entfernen. Konkret ging es in den Verfahren um zehn Aussagen, unter anderem zum Thema Kindererziehung, Familienfeiern, Organspenden, Rechtstreue der Religionsorganisation und dem Umgang mit ehemaligen Mitgliedern, die in Informationsmaterialien veröffentlicht wurden.
Jehovas Zeugen begrüßen ausdrücklich die richterliche Beurteilung zu diesen Aussagen über die Religionsgemeinschaft. Martin Epp, Sprecher von Jehovas Zeugen: „Es macht uns äußerst betroffen, dass die falschen Aussagen der Evangelischen Zentralstelle Vorurteile schüren und damit Eltern, die Zeugen Jehovas sind, stigmatisiert wurden. Tatsache ist, dass Erziehung in christlichen Familien von Zeugen Jehovas von Liebe und Zuneigung geprägt ist. Wir sind froh, dass das Gericht anerkannt hat, dass körperliche Gewalt gegen Kinder von unserer Religionsgemeinschaft nicht geduldet wird.“ Zu weiteren Aussagen in den Veröffentlichungen der EZW ergänzt Epp: „Auch wenn diese teilweise in den Bereich der Meinungsäußerung fallen, bedeutet das nicht, dass die Aussagen zutreffen. Sie spiegeln nicht das Selbstverständnis und die Praxis von Jehovas Zeugen wider. Die Fälle bestätigen einmal mehr, dass die EZW keine zuverlässige Informationsquelle über Jehovas Zeugen ist.“
Nähere Details können über die Pressestelle von Jehovas Zeugen erfragt werden. Umfangreiche Informationen zur Glaubenslehre, auch zu den Themen Familie und Kindererziehung, sind öffentlich und transparent auf der Website www.jw.org verfügbar.